Pflegehilfsberufe

*Die Berufsbezeichnungen und die Ausbildungsdauer unterscheiden sich bundesweit.
In Schleswig-Holstein meint dies zum aktuellen Zeitpunkt Altenpflegehelfer/in und Krankenpflegehelfer/in.

Aktuelles

Änderung der schleswig-holsteinischen Pflegehilfeberufeverordnung

Die Regelungen zur Externenprüfung in den Pflegehilfeberufen wurden geändert – hier finden Sie das entsprechende Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein:

Überarbeiteter Referentenentwurf für das
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz

Der Entwurf der 20. Legislaturperiode wurde überarbeitet. Neben notwendigen Aktualisierungen unter anderem in Hinblick auf neue Vorgaben zur Rechtsförmlichkeit betreffen die Änderungen folgende Punkte:

  • Anpassung an die Aufnahme der gesonderten Berufsabschlüsse in Anhang V der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
  • Ausbildungszugang auch mit abgeschlossener Berufsausbildung, § 10 Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
  • noch stärkere Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraftausbildung, § 11 PflFAssG
  • Ausbildungsfinanzierung für Bundeswehrangehörige, § 23 PflFAssG, § 1 PflAFinV, § 25 PflBG
  • Übergangsvorschrift für Anerkennungsverfahren ausländischer Assistenzabschlüsse, § 53 PflFAssG
  • Fristverschiebung für die Einzahlung in den Ausbildungsfonds, § 13 PflAFinV, § 33 PflBG
  • Übergangsvorschrift zu Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte, § 9 PflBG
  • Förderung einer Assistierten Ausbildung oder Einstiegsqualifikation, §§ 54 a, 57 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Sammlung

Material und Infos

Ein Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf

Weiterführende Literatur

  • folgt.
Hinweis Zertifikate „Altenpflegehelfer“

Es gibt Bildungseinrichtungen, die zertifizierte mehrwöchige Kurse in der „Altenpflegehilfe“ anbieten. Leider ist diese Bezeichnung irreführend, denn die Kurse unterscheiden sich in Inhalt und Umfang erheblich von der Ausbildung als Altenpflegehelfer/in.
Bei diesen Kursen handelt es sich NICHT um die einjährige Ausbildung gemäß Landesverordnung über die Berufe der Pflegehilfe (siehe unter ´Gesetze und Verordnungen´ auf dieser Seite) – diese werden ausschließlich an staatlich anerkannten Pflegeschulen durchgeführt.