
Pflegehilfsberufe
Die Pflegehilfsberufe stellen nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil der Teamzusammensetzung sowohl im Altenpflegeheim als auch in Krankenhäusern und ambulanten Diensten dar. Seit 2021 wurde die Ausbildung der Pflegehilfs- bzw. assistenzberufe* an die generalistische Pflegeausbildung angeglichen, um die Möglichkeit der Verkürzung lt. § 12 PflBG sicher zu stellen. Die Koordinierungsstelle stellt sukzessive Informationsmaterial zu diesem Themenbereich ein.
*Die Berufsbezeichnungen und die Ausbildungsdauer unterscheiden sich bundesweit.
In Schleswig-Holstein meint dies zum aktuellen Zeitpunkt Altenpflegehelfer/in und Krankenpflegehelfer/in.
Aktuelles

Änderung der schleswig-holsteinischen Pflegehilfeberufeverordnung
Die Regelungen zur Externenprüfung in den Pflegehilfeberufen wurden geändert – hier finden Sie das entsprechende Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein:
Überarbeiteter Referentenentwurf für das
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz
Der Entwurf der 20. Legislaturperiode wurde überarbeitet. Neben notwendigen Aktualisierungen unter anderem in Hinblick auf neue Vorgaben zur Rechtsförmlichkeit betreffen die Änderungen folgende Punkte:
- Anpassung an die Aufnahme der gesonderten Berufsabschlüsse in Anhang V der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
- Ausbildungszugang auch mit abgeschlossener Berufsausbildung, § 10 Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
- noch stärkere Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraftausbildung, § 11 PflFAssG
- Ausbildungsfinanzierung für Bundeswehrangehörige, § 23 PflFAssG, § 1 PflAFinV, § 25 PflBG
- Übergangsvorschrift für Anerkennungsverfahren ausländischer Assistenzabschlüsse, § 53 PflFAssG
- Fristverschiebung für die Einzahlung in den Ausbildungsfonds, § 13 PflAFinV, § 33 PflBG
- Übergangsvorschrift zu Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte, § 9 PflBG
- Förderung einer Assistierten Ausbildung oder Einstiegsqualifikation, §§ 54 a, 57 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Sammlung
Gesetze und Verordnungen
Verordnung über die Pflegehilfsberufe Schleswig-Holstein
Material und Infos
Ein Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf
Weiterführende Literatur
- folgt.
Es gibt Bildungseinrichtungen, die zertifizierte mehrwöchige Kurse in der „Altenpflegehilfe“ anbieten. Leider ist diese Bezeichnung irreführend, denn die Kurse unterscheiden sich in Inhalt und Umfang erheblich von der Ausbildung als Altenpflegehelfer/in.
Bei diesen Kursen handelt es sich NICHT um die einjährige Ausbildung gemäß Landesverordnung über die Berufe der Pflegehilfe (siehe unter ´Gesetze und Verordnungen´ auf dieser Seite) – diese werden ausschließlich an staatlich anerkannten Pflegeschulen durchgeführt.