Pflege studieren

Aktuelles

Pflegestudiumstärkungsgesetz

Gesetzentwurf am 15.12.2023 verabschiedet

Mit dem kürzlich verabschiedeten Pflegestudiumstärkungsgesetz

  • erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
  • wird die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert – die fondsverwaltenden Stellen der Länder kommen ins Spiel. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet, sodass auch Studierende einen Ausbildungsvertrag schließen.
  • werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere werden der Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich geregelt.
  • findet eine Öffnung für die Digitalisierung bzgl. der Ausbildungsnachweise und Fortbildung in Online-Formaten statt.
  • … und einiges mehr.

Sammlung

Weiterführende Literatur

  • Grübling, A. (2023), Das für und wider der Akademisierung der Pflege, Hamburg, Link zur Bachelorarbeit