Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV) des Bundes
Der Start der Pflegefachassistenzausbildung für die Pflegeschulen in privater Trägerschaft wird nach wie vor für den 01.01.2027 angestrebt. Der Start an den berufsbildenden Schulen in 2028 hat hierauf keinen Einfluss. Zur Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen im Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) und der PflFAssAPrV ist das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Pflegeberufegesetzes (PflBGAG SH) nach der ersten Kabinettsbefassung erstellt. Darauf folgt die 2. Kabinettsbefassung und anschließend die Befassung des Gesetzentwurfes im Landtag und den Ausschüssen. Nach Unterzeichnung der Ministerin erfolgt die Verkündung und damit auch das Inkrafttreten des Gesetzes. Ungeachtet des noch laufenden Gesetzgebungsprozesses für das Änderungsgesetzes zum PflBGAG SH wird parallel an einer Durchführungsverordnung für die Pflegefachassistenzausbildung gearbeitet.
Gleichwohl wird Schleswig-Holstein in den landesrechtlichen Regelungen von der Übergangsfrist gemäß § 54 PflFAssG Gebrauch machen und einen Start der aktuellen Helferausbildungen in 2027 ermöglichen, wenn dies zur Sicherung der Ausbildungsplätze dient.
