Einführung des neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz
Gesetze im Überblick
auf Bundesebene:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Bundesgesetzblatt Nr. 166, vom 02.Juni 2026) – PflFAssAPrV
Pflegefachassistenz- Rahmenpläne der Fachkommission nach§ 53 PflBG Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG, Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung, zum Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (genehmigte Vorabfassung vom 28. Juli 2026)
Begleitmaterialien zu den Rahmenplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG
Kompetenzmatrix zu den Rahmenplänen
Pflegefachassistenzausbildung aktuell – Broschüre, Informationen zur Pflegefachassistenzausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG), 1. Auflage 2026
Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf* (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG), Ausfertigungsdatum: 28.10.2025
auf Landesebene, für Schleswig-Holstein geltend:
Landesverordnung über die Ausbildung und Durchführung der Pflegeberufeausbildung im Land Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinische Pflegeberufe-Ausbildungs- und
Durchführungsverordnung – PflBADVO SH) – vom 01. August 2025 (wir erwarten die neue Fassung Ende des Jahres, Pflegeberufegesetz und Pflegefachassistenzgesetz inkludiert)
Ein Video vom Projekt Neksa+
Die Rahmenpläne für die Pflegefachassistenz-Ausbildung verstehen
Die Rahmenpläne der Fachkommission dienen Pflegeschulen und Trägern als zentrale Orientierungshilfe, um schulinterne Curricula und einrichtungsspezifische Ausbildungspläne zu entwickeln. Dieses Video erklärt den grundsätzlichen Aufbau der Dokumente und welche Konstruktionsprinzipien den Dokumenten zugrunde liegen. Ebenso werden die Ähnlichkeiten und Unterschiede zur Pflegefachpersonen-Ausbildung herausgebildet. Das Video richtet sich vor allem an Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung.
UPDATE August 2026
Was ist bis jetzt offiziell? Hier ein Überblick zum Download.
UPDATE 17/10/2025
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. Damit kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.10.2025
„Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet, dessen Entwurf Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.“
Die wichtigsten Regelungen:
- Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
- Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
- Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
- Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
- Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.“
Quelle: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz – BMBFSFJ