Pflegefachassistenz- Rahmenpläne der Fachkommission nach§ 53 PflBG
Rahmenlehrplan für den theoretischen undpraktischen Unterricht und Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung zum Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf vom 28. Juli 2026 in genehmoigter Vorabfassung vom BIBB
Am 31. Oktober 2025 wurde das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) verkündet, in dem die Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz (PflBG) in § 44 PflFAssG damit beauftragt
wird, einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan für die neu geregelte Pflegefachassistenzausbildung sowie einen Rahmenlehrplan für den Vorbereitungskurs nach § 11 Abs. 2 PflFAssG zu erarbeiten. Diese empfehlenden Pläne dienen den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als Orientierungshilfen für die Entwicklung der schulinternen Curricula einerseits und der einrichtungsspezifischen Ausbildungspläne andererseits. Auch für die Länder stellen sie eine Orientierung für landeseigene Rahmenpläne
oder -richtlinien dar, ohne jedoch in deren Durchführungszuständigkeit einzugreifen.
Zu den Rahmenplänen wurde eine Kompetenzmatrix erstellt, aus der ersichtlich wird, in welchen curricularen Einheiten des schulischen Ausbildungsteils und in welchen Aufgabentypen und Praxiseinsätzendes praktischen Teils die Kompetenzen der Anlage 1 PflFAssAPrV erworben werden sollen. Diese Matrix steht als offene Excel-Datei ebenso zum kostenlosen Download bereit.
