Fort- und Weiterbildung für Praxisanleiter*innen
Seit dem 01.01.2020 sind die Voraussetzungen für die Qualifikation von Mitarbeitenden für die Praxisanleitung verändert.
Praxisanleiter können Pflegefachkräfte sein bzw. werden, die die Grundvoraussetzungen nach §4 Abs. 2 u. 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfüllen: Dies sind eine abgeschlossene dreijährige Fachkraftausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in dem Bereich, in dem angeleitet wird.
Außerdem müssen Praxisanleiter*innen eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen:
- Weiterbildung zur Praxisanleitung von mind. 300 Stunden
- oder bis 31.12.2019 abgeschlossene Zusatzqualifikation mit 200 Std. (Bestandsschutz)
- oder, bei in 2019 begonnener und 2020 abgeschlossener Zusatzqualifikation: Weiterbildung von 100 Std. innerhalb von drei Jahren (bis 2022)
Hinzu kommt eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 24 Std./Jahr (Fortbildung zu vorwiegend berufspädagogischen Themen).
Praxisanleitende in den sog. „weiteren Lernorten“ in der Pädiatrie und Psychiatrie nach Pflegeberufe-Ausbildungs- und Durchführungsverordnung (PflBADVO) des Landes Schleswig-Holstein (z.B. integrative Kitas, Förderzentren, Rehaeinrichtungen, Wohngruppen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe) brauchen die 200- bzw. 300-stündige Fachweiterbildung nicht.
Für Praxisanleitende in den pädiatrischen Lernorten nach §8 (4) PflBADVO ist die jährliche Fortbildungspflicht per Erlass in SH ausgesetzt.
Wo kann ich mich / meine Mitarbeiter*innen für die Praxisanleitung qualifizieren?
Der Großteil der Pflegeschulen in Schleswig-Holstein hat angeschlossene Fort- und Weiterbildungszentren, die die Fort- und Weiterbildung für Praxisanleiter*innen regelmäßig und fortlaufend anbieten. Dazu kommen weitere Fortbildungsinstitute. Das Angebot ist groß, landesweit gut ausgefüllt und steht in unterschiedlichen Zeitformaten zur Verfügung.
Nutzen Sie auch die vielfältigen Online-Angebote – dieses Format für die 24-stündige Fortbildung sogar mittlerweile vollständig anerkannt. Sie werden im Netz in den Weiterbildungs- und Kursportalen schnell fündig.
Auch die Koordinierungsstelle selbst bietet gelegentlich Onlineveranstaltungen an, die als Fortbildung zertifiziert sind. Diese veröffentlichen wir in unserem Veranstaltungskalender und regelmäßig über unseren Newsletter.
Tweeting isn´t just for birds…
Aufgeschnappt!
„Als Praxisanleiter habe ich Anspruch auf eine höhere tarifliche Eingruppierung.„

Richtig ist:
Es kommt ganz darauf an, in welchem Umfang Sie für die Praxisanleitung von Ihrer Tätigkeit in der pflegerischen Versorgung freigestellt werden.
Die Eingruppierung der Praxisanleiter/innen in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung, die mindestens zur Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit eine entsprechende Tätigkeit ausüben, erfolgt in Entgeltgruppe P 8 Fg. 2. Werden die Aufgaben von Praxisanleiter/innen mit einem geringeren zeitlichen Umfang als 50 % der Gesamttätigkeit ausgeübt, hat die Ausübung dieser Tätigkeit keine Auswirkung auf die Eingruppierung.