Ausbildungsstart! An alles gedacht?
1. das erweiterte Führungszeugnis
In den Ausbildungs- und Durchführungshinweisen des Landes SH
wird dazu auf Seite 9 folgendes ausgeführt
- Zuverlässigkeit für die Ausübung des Berufes, der Nachweis erfolgt durch ein erweitertes Führungszeugnis.
Das erweiterte Führungszeugnis dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen vor sexualisierter Gewalt und Straftaten. Es enthält im Vergleich zum einfachen Führungszeugnis auch geringfügigere Verurteilungen, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte, die für bestimmte Berufe und Ehrenämter relevant sind.
Es wird gesetzlich gefordert oder von Arbeitgebern verlangt, wenn eine Tätigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Kinder- und Jugendarbeit: Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger (z.B. als Lehrer, Erzieher, Sporttrainer oder in der Ferienfreizeit).
- Vergleichbarer Kontakt: Tätigkeiten, die eine ähnliche Möglichkeit des Kontakts zu Kindern oder Jugendlichen bieten (z.B. Schulbusfahrer, Nachhilfelehrer).
- Behindertenbetreuung: Häufig auch bei der Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung gefordert.
Wichtig für die Beantragung:
Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfordert eine Begründung. Für die Beantragung bei dem jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt wird zwingend ein schriftliches Dokument der anfordernden Stelle (z. B. der Schule, der Stadt oder des Sportvereins), in dem bestätigt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Medizinische Voraussetzungen
In den Ausbildungs- und Durchführungshinweisen des Landes SH
wird auf Seite 9 folgendes ausgeführt:
- die für den Beruf erforderliche gesundheitliche Eignung, der Nachweis erfolgt über ein ärztliches Attest
Konkrete Ausführung z.B. zu den allgemeinen medizinischen Hinweisen sind die weiternden Quelle wie RKI / BMG etc.
3. die Impfung gegen Masern ist eine Pflichtimpfung!!!
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/impfungen/schutzimpfungen
und die Frage zum Schluss: Wer kommt für die Kosten auf?
- Entweder die Auszubildenden
- Oder der Ausbildungsbetrieb erstattet dem Azubi die Auslagen über die zur Verfügung stehende Ausbildungspauschale.
