Pflege studieren

Aktuelles

Podcasts zur Akademisierung

Der Podcast „Übergabe“ befasst sich regelmäßig auch mit Ausbildung, Berufseinstieg und Karrierewegen.
Hier die Beiträge zur hochschulischen Pflegeausbildung:

Forschung

Im Forschungsprogramm zur Umsetzung der Pflegeausbildung
des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
befass(t)en sich acht Projekte mit Aspekten der hochschulischen Ausbildung

Sammlung

Gesetze und Verordnungen

Mit dem kürzlich verabschiedeten Pflegestudiumstärkungsgesetz

  • erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
  • wird die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert – die fondsverwaltenden Stellen der Länder kommen ins Spiel. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet, sodass auch Studierende einen Ausbildungsvertrag schließen.
  • werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere werden der Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich geregelt.
  • findet eine Öffnung für die Digitalisierung bzgl. der Ausbildungsnachweise und Fortbildung in Online-Formaten statt.
  • … und einiges mehr.

Material und Infos

Refinanzierung des Bachelor-Studiums Pflege

Das primärqualifizierende Studium Pflege (B.Sc.) erhält ähnlich der dualen Ausbildung eine Refinanzierung durch den Ausbildungsfonds. Über die gesamte Ausbildungszeit erhalten die Studierenden eine Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsfonds an die Ausbildungsträger (auch Studierende schließen Ausbildungsverträge mit einem Praxispartner der jeweiligen Hochschule) auszahlt. Hier findet kein Abzug von Wertschöpfungsanteilen statt. Hinzu kommt die Ausbildungspauschale, die dem Praxispartner durch den Ausbildungsfonds zur Verfügung gestellt wird und vorrangig für Kosten rund um die Praxisanleitung vorgesehen ist. Da Hochschulen in Landesfinanzierung stehen fließt kein Schulbudget.

Weiterführende Literatur

  • Grübling, A. (2023), Das für und wider der Akademisierung der Pflege, Hamburg, Link zur Bachelorarbeit
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Warum man Pflege studieren sollte – ÜBERGABE zur Akademisierung in der Pflege

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Aufgeschnappt!

Für ein Pflegestudium ist Abitur Grundvoraussetzung.

Richtig ist:

Manchmal ist es möglich auch ohne (Fach-)Hochschulreife zu studieren. Insbesondere, wenn eine abgeschlossene Fachkraftausbildung in der Pflege oder einem anderen Gesundheitsberuf plus mindestens dreijährige Berufserfahrung vorliegen, kann es sich lohnen, die Studienberatung der Hochschule zu kontaktieren, sich beraten zu lassen und um die individuelle Prüfung einer Zugangsberechtigung zu bitten.