
Praktische Ausbildung im Versorgungsbereich Stationäre Akutpflege
Liebe Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen, liebe Verantwortliche für Pflegeausbildung,
für die Umsetzung des praktischen Teils der Pflegeausbildung im akutstationären Bereich stehen Ihnen in der Infothek viele Informationen, Literatur und Hinweise zur Verfügung.
Mit einem „Klick“ in der Suchauswahl Praktisch ausbilden > Stationäre Akutpflege / Krankenhaus gelangen Sie zu Materialien, die auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtet sind sowie speziell zu Beiträgen, die Ausbildung in der akutstationären Pflege ansprechen.
Viel Spaß beim Stöbern!
Dieser Versorgungsbereich wird von den zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern abgedeckt. Dies sind
- Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind,
- Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (Plankrankenhäuser), oder
- Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben.
Dies schließt auch Tageskliniken und psychiatrische Fachkliniken ein, die eine der o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Oben genannte Einrichtungen können sowohl als Träger der praktischen Ausbildung auftreten als auch als reiner Lernort für externe Auszubildende.
Weitere Informationen zu strukturellen Themen finden Sie in der Infothek unter „Rahmenbedingungen“.