Pflege studieren in Schleswig-Holstein

Eine Übersicht aller Studiengänge rund um Pflege

Hochschule
Flensburg

Pflege (B.Sc.)

Primärqualifizierender Studiengang
unter Einbindung des PflBG (duales Studium)

AbschlussBerufstitel „Pflegefachmann / Pflegefachfrau (B.Sc.)“
Regelstudienzeit7 Semester (Vollzeit)
VergütungAusbildungsvergütung (Studierende)
Studiengebührennein*
RefinanzierungAusbildungsvergütung + Ausbildungspauschale (Träger der praktischen Ausbildung)
Inkludierte ZusatzqualifikationKompetenzen zur selbstständigen und
eigenverantwortlichen Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten
ZugangsvoraussetzungenAbitur, Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannte Ausbildung + aktuell gültiger Ausbildungsvertrag für Pflegeausbildung nach dem PflBG

Pflege (B.Sc.)
Studiengang für bereits ausgebildete Pflegefachpersonen

Universität
zu Lübeck

Pflege (B.Sc.)
Primärqualifizierender Studiengang
unter Einbindung des PflBG (duales Studium)

AbschlussBerufstitel „Pflegefachmann / Pflegefachfrau (B.Sc.)“
Regelstudienzeit7 Semester (Vollzeit)
VergütungAusbildungsvergütung (Studierende)
Studiengebührennein*
RefinanzierungAusbildungsvergütung + Ausbildungspauschale (Träger der praktischen Ausbildung)
Inkludierte Zusatzqualifikationennein
ZugangsvoraussetzungenAbitur, Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannte Ausbildung + aktuell gültiger Ausbildungsvertrag für Pflegeausbildung nach dem PflBG

Angewandte Pflegewissenschaft (B.Sc.)
Berufs- oder ausbildungsbegleitender Studiengang

AbschlussAkademischer Grad
„Bachelor of Science (B.Sc.)“
Regelstudienzeit7 Semester (Einstieg ins dritte Fachsemester möglich bei Anerkennung abgeschlossener Berufsausbildung)
Vergütung(ja, bei Ausbildung)
Studiengebührennein*
Refinanzierung(ja, bei Ausbildung)
Inkludierte ZusatzqualifikationenZertifikat Praxisanleitung bei Wahl entsprechender Module
ZugangsvoraussetzungenOption 1 – berufsbegleitend:
Allgemeine Hochschulreife oder erfolgreiche Hochschuleignungsprüfung
abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung in einem Pflegeberuf

Option 2 – ausbildungsbegleitend:
Allgemeine Hochschulreife
aktuell gültiger Ausbildungsvertrag für Pflegeausbildung nach dem PflBG + Beratungsgespräch/Studienverlaufsplanung

Christian-
Albrechts-
Universität
zu Kiel

Pflegepädagogik (M.Sc.)

AbschlussPflegepädagoge / Pflegepädagogin (M. Sc.)
Regelstudienzeit3 Semester (VZ) /
5 Semester (TZ)
Vergütungnein
Studiengebührennein*
Refinanzierungnein
Inkludierte Zusatzqualifikationnein
ZugangsvoraussetzungenBachelorabschluss mit Regelstudienzeit von mind. 3 Jahren und mind. 210 CP im Bereich Pflege/Gesundheits-/Pflegewissenschaft oder -pädagogik oder bei Bachelorabschluss mit 180 CP Individualentscheid durch Prüfungsausschuss, z.B. bei Vorliegen einschlägiger Berufsausbildung
abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung in einem Pflegeberuf oder primärqualifizierendes Pflegestudium mit integrierter Praxisausbildung

NEWS

Die Zukunft des 2021 eingerichteten Studiengangs zur Qualifikation von
Pflegepädagog*innen auf universitärem Masterniveau ist gesichert. Mit der Verstetigung des Studiengangs und des Lehrstuhls für Didaktik der Pflege und Gesundheitsberufe an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kann jetzt die Planung der Aufstockung auf ein viersemestriges Studium und die mögliche Erweiterung auf weitere Gesundheits- und Sozialberufe in die Wege geleitet werden. Ab dem Wintersemester 2025/26 ist nun auch ein Teilzeitstudium regulär möglich,
was den Pflegeschulen und der Pflegepraxis dient.

Fachhoch-
schule
Kiel

Pflege (B.Sc.)
Ausbildungsbegleitender Studiengang

AbschlussAkademischer Grad
„Bachelor of Science (B.Sc.)“
Regelstudienzeit7 Semster
Vergütungja (Ausbildungsbetrieb)
Studiengebührennein*
Refinanzierungja (Ausbildungsbetrieb)
Inkludierte ZusatzqualifikationZertifikat Praxisanleitung bei Wahl des Vertiefungsbereiches Pflegepädagogik
ZugangsvoraussetzungenAllgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife
oder
allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil)
oder
erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung
Gültiger Ausbildungsvertrag zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“ nach den Vorschriften des Pflegeberufegesetzes

Pflege (B.Sc.)
Berufsbegleitender Studiengang

AbschlussAkademischer Grad
„Bachelor of Science (B.Sc.)“
Regelstudienzeit7 Semster
Vergütungnein
Studiengebührennein*
Refinanzierungnein
Inkludierte ZusatzqualifikationZertifikat Praxisanleitung bei Wahl des Vertiefungsbereiches Pflegepädagogik
ZugangsvoraussetzungenAllgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
oder allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil)
oder erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung
oder erfolgreich abgeschlossene generalistische Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann oder
eine erfolgreich abgeschlossene mind. 3-jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf

* In Schleswig-Holstein werden keine Studiengebühren erhoben. In der Regel fällt jedoch pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket an sowie eine Verwaltungsgebühr für die Immatrikulation.

Was bedeutet…?

  • primärqualifizierend: Mit dem Studium wird eine vollständige Berufsqualifizierung erlangt.
  • ausbildungsbegleitend: Ein Studium kann auch neben der Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann stattfinden. Die Ausbildung wird dann in der Regel in Teilzeit absolviert, damit nebenher Zeit zum Studieren bleibt. Studium und Ausbildung sind nicht miteinander verzahnt, es gibt keine Zusammenarbeit von Ausbildungsträger und Hochschule.
  • ausbildungsintegrierend: Die Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz ist in das Studium integriert. Studierende haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Praxisträger, leisten die nach PflBG vorgegebenen Praxiseinsätze und erlernen in der Hochschule die entsprechenden theoretischen und theoretisch-praktischen Ausbildungsanteile. Als Studierende erfahren sie außerdem damit verzahnt sowie ergänzend akademisch charakteristische Ausbildungselemente und schließen das Studium sowohl mit dem Berufstitel „Pflegefachmann/-frau“, als auch mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ ab.
  • berufsbegleitend: Wer bereits einen Berufstitel aus einer mind. dreijährigen Fachausbildung innehat kann mit vorgegebener Berufserfahrung oder Hochschulzugangsberechtigung sein Wissen und seine Kompetenzen um akademische Elemente erweitern und mit dem Studium einen akademischen Grad erlangen. Die Berufstätigkeit läuft fort und erfolgt während des Studiums in der Regel in Teilzeit.
  • duales Studium: Das Pflegestudium, mit dem sowohl der Berufstitel als auch der akademische Grad erlangt wird, ist ein klassisches Beispiel hierfür. Aufgrund der Einbindung des Pflegeberufegesetzes gestaltet sich das Studium aus einer Kombination aus Praxiseinsätzen und theoretischen Anteilen.