Pflege studieren in Schleswig-Holstein
Eine Übersicht aller Studiengänge rund um Pflege
Hochschule
Flensburg

Pflege (B.Sc.)
Primärqualifizierender Studiengang
unter Einbindung des PflBG (duales Studium)
| Abschluss | Berufstitel „Pflegefachmann / Pflegefachfrau (B.Sc.)“ |
| Regelstudienzeit | 7 Semester (Vollzeit) |
| Vergütung | Ausbildungsvergütung (Studierende) |
| Studiengebühren | nein* |
| Refinanzierung | Ausbildungsvergütung + Ausbildungspauschale (Träger der praktischen Ausbildung) |
| Inkludierte Zusatzqualifikation | Kompetenzen zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten |
| Zugangsvoraussetzungen | Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannte Ausbildung + aktuell gültiger Ausbildungsvertrag für Pflegeausbildung nach dem PflBG |
Pflege (B.Sc.)
Studiengang für bereits ausgebildete Pflegefachpersonen

Universität
zu Lübeck
Pflege (B.Sc.)
Primärqualifizierender Studiengang
unter Einbindung des PflBG (duales Studium)
| Abschluss | Berufstitel „Pflegefachmann / Pflegefachfrau (B.Sc.)“ |
| Regelstudienzeit | 7 Semester (Vollzeit) |
| Vergütung | Ausbildungsvergütung (Studierende) |
| Studiengebühren | nein* |
| Refinanzierung | Ausbildungsvergütung + Ausbildungspauschale (Träger der praktischen Ausbildung) |
| Inkludierte Zusatzqualifikationen | nein |
| Zugangsvoraussetzungen | Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannte Ausbildung + aktuell gültiger Ausbildungsvertrag für Pflegeausbildung nach dem PflBG |
Angewandte Pflegewissenschaft (B.Sc.)
Berufs- oder ausbildungsbegleitender Studiengang
| Abschluss | Akademischer Grad „Bachelor of Science (B.Sc.)“ |
| Regelstudienzeit | 7 Semester (Einstieg ins dritte Fachsemester möglich bei Anerkennung abgeschlossener Berufsausbildung) |
| Vergütung | (ja, bei Ausbildung) |
| Studiengebühren | nein* |
| Refinanzierung | (ja, bei Ausbildung) |
| Inkludierte Zusatzqualifikationen | Zertifikat Praxisanleitung bei Wahl entsprechender Module |
| Zugangsvoraussetzungen | Option 1 – berufsbegleitend: Allgemeine Hochschulreife oder erfolgreiche Hochschuleignungsprüfung abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung in einem Pflegeberuf Option 2 – ausbildungsbegleitend: Allgemeine Hochschulreife aktuell gültiger Ausbildungsvertrag für Pflegeausbildung nach dem PflBG + Beratungsgespräch/Studienverlaufsplanung |
Christian-
Albrechts-
Universität
zu Kiel

Pflegepädagogik (M.Sc.)
| Abschluss | Pflegepädagoge / Pflegepädagogin (M. Sc.) |
| Regelstudienzeit | 3 Semester (VZ) / 5 Semester (TZ) |
| Vergütung | nein |
| Studiengebühren | nein* |
| Refinanzierung | nein |
| Inkludierte Zusatzqualifikation | nein |
| Zugangsvoraussetzungen | Bachelorabschluss mit Regelstudienzeit von mind. 3 Jahren und mind. 210 CP im Bereich Pflege/Gesundheits-/Pflegewissenschaft oder -pädagogik oder bei Bachelorabschluss mit 180 CP Individualentscheid durch Prüfungsausschuss, z.B. bei Vorliegen einschlägiger Berufsausbildung abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung in einem Pflegeberuf oder primärqualifizierendes Pflegestudium mit integrierter Praxisausbildung |
— NEWS —
Die Zukunft des 2021 eingerichteten Studiengangs zur Qualifikation von
Pflegepädagog*innen auf universitärem Masterniveau ist gesichert. Mit der Verstetigung des Studiengangs und des Lehrstuhls für Didaktik der Pflege und Gesundheitsberufe an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kann jetzt die Planung der Aufstockung auf ein viersemestriges Studium und die mögliche Erweiterung auf weitere Gesundheits- und Sozialberufe in die Wege geleitet werden. Ab dem Wintersemester 2025/26 ist nun auch ein Teilzeitstudium regulär möglich,
was den Pflegeschulen und der Pflegepraxis dient.

Fachhoch-
schule
Kiel
Pflege (B.Sc.)
Ausbildungsbegleitender Studiengang
| Abschluss | Akademischer Grad „Bachelor of Science (B.Sc.)“ |
| Regelstudienzeit | 7 Semster |
| Vergütung | ja (Ausbildungsbetrieb) |
| Studiengebühren | nein* |
| Refinanzierung | ja (Ausbildungsbetrieb) |
| Inkludierte Zusatzqualifikation | Zertifikat Praxisanleitung bei Wahl des Vertiefungsbereiches Pflegepädagogik |
| Zugangsvoraussetzungen | Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil) oder erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung Gültiger Ausbildungsvertrag zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“ nach den Vorschriften des Pflegeberufegesetzes |
Pflege (B.Sc.)
Berufsbegleitender Studiengang
| Abschluss | Akademischer Grad „Bachelor of Science (B.Sc.)“ |
| Regelstudienzeit | 7 Semster |
| Vergütung | nein |
| Studiengebühren | nein* |
| Refinanzierung | nein |
| Inkludierte Zusatzqualifikation | Zertifikat Praxisanleitung bei Wahl des Vertiefungsbereiches Pflegepädagogik |
| Zugangsvoraussetzungen | Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil) oder erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Vorbildung oder erfolgreich abgeschlossene generalistische Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann oder eine erfolgreich abgeschlossene mind. 3-jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf |
* In Schleswig-Holstein werden keine Studiengebühren erhoben. In der Regel fällt jedoch pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket an sowie eine Verwaltungsgebühr für die Immatrikulation.
Was bedeutet…?
- primärqualifizierend: Mit dem Studium wird eine vollständige Berufsqualifizierung erlangt.
- ausbildungsbegleitend: Ein Studium kann auch neben der Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann stattfinden. Die Ausbildung wird dann in der Regel in Teilzeit absolviert, damit nebenher Zeit zum Studieren bleibt. Studium und Ausbildung sind nicht miteinander verzahnt, es gibt keine Zusammenarbeit von Ausbildungsträger und Hochschule.
- ausbildungsintegrierend: Die Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz ist in das Studium integriert. Studierende haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Praxisträger, leisten die nach PflBG vorgegebenen Praxiseinsätze und erlernen in der Hochschule die entsprechenden theoretischen und theoretisch-praktischen Ausbildungsanteile. Als Studierende erfahren sie außerdem damit verzahnt sowie ergänzend akademisch charakteristische Ausbildungselemente und schließen das Studium sowohl mit dem Berufstitel „Pflegefachmann/-frau“, als auch mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ ab.
- berufsbegleitend: Wer bereits einen Berufstitel aus einer mind. dreijährigen Fachausbildung innehat kann mit vorgegebener Berufserfahrung oder Hochschulzugangsberechtigung sein Wissen und seine Kompetenzen um akademische Elemente erweitern und mit dem Studium einen akademischen Grad erlangen. Die Berufstätigkeit läuft fort und erfolgt während des Studiums in der Regel in Teilzeit.
- duales Studium: Das Pflegestudium, mit dem sowohl der Berufstitel als auch der akademische Grad erlangt wird, ist ein klassisches Beispiel hierfür. Aufgrund der Einbindung des Pflegeberufegesetzes gestaltet sich das Studium aus einer Kombination aus Praxiseinsätzen und theoretischen Anteilen.