Weiterbildung Pädiatrische Pflege

Konzeptentwurf zur Spezialisierung im Anschluss an die generalistische Pflegeausbildung der VdPB

„„Die pädiatrische Versorgung leidet schon lange besonders unter dem Personalmangel in der Pflege, die Folgen sind hier oft noch drastischer als in anderen Bereichen. Seitdem das Pflegeberufegesetz in Kraft ist, beklagen pädiatrische Einrichtungen außerdem, dass die Kinderkrankenpflege in der generalistischen Ausbildung nicht ausreichend berücksichtigt sei“, erklärt Michael Wetterich, VdPB-Vizepräsident und gelernter Kinderkrankenpfleger, und ergänzt: „Das ist unserer Ansicht nach aber im Ansatz falsch und nicht zutreffend, denn der pädiatrische Pflichteinsatz in der Ausbildung kann durchaus Basiskompetenzen in wichtigen Teilbereichen der Kinderkrankenpflege vermitteln. Doch nicht zuletzt, weil die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für pädiatrische Bereiche besonders hoch und allein durch die Ausbildung kaum noch erfüllbar sind, brauchen wir hier dringend Spezialisierungsmaßnahmen, die auf den Kompetenzen der generalistisch sehr gut ausgebildeten Pflegefachpersonen aufbauen.“

Mit dem Auftrag, eine entsprechende Weiterbildung zu entwickeln, hat die VdPB Ende 2024 eine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten gebildet. Die Erwartungen an diese Arbeitsgruppe waren von vielen Seiten hoch: Da die Personalsituation der pädiatrischen Pflege im gesamten Bundesgebiet äußerst angespannt ist, verbot sich eine Weiterbildung mit rein bayerischem Fokus von selbst, gleichzeitig galt es jedoch, die Perspektive einer bayerischen Weiterbildungsordnung, die bei der VdPB entwickelt werden wird, zu berücksichtigen.

In weniger als einem Jahr entstanden ist das Konzept einer modular aufgebauten Weiterbildung zur Spezialisierung in der pädiatrischen Pflege im Anschluss an die generalistische Pflegeausbildung. Das Konzept, das Ingrid Schabert Schmidt, Leiterin der Arbeitsgruppe, inzwischen dem StMGP zur Veröffentlichung und vorläufigen gesetzlichen Verankerung vorgestellt hat, beschreibt unter anderem die Dauer sowie den Stundenumfang der Weiterbildung, die Zugangsvoraussetzungen, die Kompetenzanforderungen der praktischen und theoretischen Weiterbildung sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Module und Empfehlungen für die Gestaltung der praktischen Anteile.“ (Quelle: vdpb-bayern.de 2025)