Überarbeiteter Referentenentwurf für das bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz
Der Entwurf der 20. Legislaturperiode wurde überarbeitet. Neben notwendigen Aktualisierungen unter anderem in Hinblick auf neue Vorgaben zur Rechtsförmlichkeit betreffen die Änderungen folgende Punkte:
- Anpassung an die Aufnahme der gesonderten Berufsabschlüsse in Anhang V der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
- Ausbildungszugang auch mit abgeschlossener Berufsausbildung, § 10 Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
- noch stärkere Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraftausbildung, § 11 PflFAssG
- Ausbildungsfinanzierung für Bundeswehrangehörige, § 23 PflFAssG, § 1 PflAFinV, § 25 PflBG
- Übergangsvorschrift für Anerkennungsverfahren ausländischer Assistenzabschlüsse, § 53 PflFAssG
- Fristverschiebung für die Einzahlung in den Ausbildungsfonds, § 13 PflAFinV, § 33 PflBG
- Übergangsvorschrift zu Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte, § 9 PflBG
- Förderung einer Assistierten Ausbildung oder Einstiegsqualifikation, §§ 54 a, 57 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)