Überarbeiteter Referentenentwurf für das bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz

Der Entwurf der 20. Legislaturperiode wurde überarbeitet. Neben notwendigen Aktualisierungen unter anderem in Hinblick auf neue Vorgaben zur Rechtsförmlichkeit betreffen die Änderungen folgende Punkte:

  • Anpassung an die Aufnahme der gesonderten Berufsabschlüsse in Anhang V der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
  • Ausbildungszugang auch mit abgeschlossener Berufsausbildung, § 10 Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
  • noch stärkere Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraftausbildung, § 11 PflFAssG
  • Ausbildungsfinanzierung für Bundeswehrangehörige, § 23 PflFAssG, § 1 PflAFinV, § 25 PflBG
  • Übergangsvorschrift für Anerkennungsverfahren ausländischer Assistenzabschlüsse, § 53 PflFAssG
  • Fristverschiebung für die Einzahlung in den Ausbildungsfonds, § 13 PflAFinV, § 33 PflBG
  • Übergangsvorschrift zu Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte, § 9 PflBG
  • Förderung einer Assistierten Ausbildung oder Einstiegsqualifikation, §§ 54 a, 57 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)