Ausbildungsfinanzierung

Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Auszubildende)

Besonderer Teil Pflege

Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Auszubildende in der Pflege  sind im „Besonderen Teil Pflege“ Ausbildungsentgelte (s. Seite 3: Tabelle nach Buchst. b) und weitere Entgeltregelungen sowie tarifvertragliche Bestimmungen zu Urlaub, externen Einsätzen und weiteres geregelt. 

Die Vergütung in der Pflegeausbildung wird über den Ausbildungsfonds refinanziert. Die Höhe der Vergütung bemisst sich am TVAöD und darf davon nicht mehr als 20% nach unten abweichen. In Schleswig-Holstein ist beschreibt §8 der Finanzierungsverordnung des Landes die Angemessenheit der Vergütung.