
Praktische Ausbildung im Versorgungsbereich (Teil-)Stationäre Langzeitpflege
Liebe Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen, liebe Verantwortliche für Pflegeausbildung,
für die Umsetzung des praktischen Teils der Pflegeausbildung in der Langzeitpflege stehen Ihnen in der Infothek viele Informationen, Literatur und Hinweise zur Verfügung.
Mit einem „Klick“ in der Suchauswahl Praktisch ausbilden > (Teil-)Stationäre Langzeitpflege gelangen Sie zu Materialien, die auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtet sind sowie speziell zu Beiträgen, die Ausbildung in der stationären Langzeitpflege ansprechen.
Viel Spaß beim Stöbern!
In diesem Versorgungsbereich finden sich die Alten- und Pflegeheime, also die zur Versorgung nach §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 1 SGB XI zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen und die über einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekasse verfügen.
Dies sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
- ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
- Tagespflegen mit überwiegend gerontopsychiatrisch verändertem Klientel
Oben genannte Einrichtungen können sowohl als Träger der praktischen Ausbildung auftreten als auch als reiner Lernort für externe Auszubildende.
Weitere Informationen zu strukturellen Themen finden Sie in der Infothek unter „Rahmenbedingungen“.