
Praktische Ausbildung im Versorgungsbereich Ambulante Pflege
Liebe Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen, liebe Verantwortliche für Pflegeausbildung,
für die Umsetzung des praktischen Teils der Pflegeausbildung in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege stehen Ihnen in der Infothek viele Informationen, Literatur und Hinweise zur Verfügung.
Mit einem „Klick“ in der Suchauswahl Praktisch ausbilden > Ambulante Pflege gelangen Sie zu Materialien, die auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtet sind sowie speziell zu Beiträgen, welche die Ausbildung im häuslichen Bereich ansprechen.
Viel Spaß beim Stöbern!
Ambulante Dienste, die zur Versorgung nach §§ 71 Abs. 1, 72 Abs. 1 SGB XI und nach § 37 SGB V zugelassen sind und über einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekasse verfügen, können generalistisch ausbilden. Dies sind
- selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 SGB XI versorgen.
Oben genannte Betriebe können sowohl als Träger der praktischen Ausbildung auftreten als auch als reiner Lernort für externe Auszubildende.
Weitere Informationen zu strukturellen Themen finden Sie in der Infothek unter „Rahmenbedingungen“.