
Praktische Ausbildung im Versorgungsbereich Psychiatrie
Liebe Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen, liebe Verantwortliche für Pflegeausbildung,
für die Umsetzung des praktischen Teils der Pflegeausbildung im Versorgungsbereich Psychiatrie stehen Ihnen in der Infothek viele Informationen, Literatur und Hinweise zur Verfügung.
Mit einem „Klick“ in der Suchauswahl Praktisch ausbilden > Psychiatrie gelangen Sie zu Materialien, die auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtet sind sowie speziell zu Beiträgen, welche die Ausbildung in der Pflege von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen oder Behinderungen ansprechen.
Viel Spaß beim Stöbern!
Den Versorgungsbereich der Psychiatrie (Kinder- und Jugend~/allgemeine ~/Geronto~) bilden Betriebe ab, die nach Pflegeberufe-Ausbildungs- und Durchführungsverordnung (PflBADVO § 8 (6)) geeignete Einrichtungen zur Ausbildung im psychiatrischen Bereich sind.
Dies sind insbesondere
- psychiatrische Kliniken und Ambulanzen
- Pflegeeinrichtungen, die in erheblichem Umfang auch Menschen mit psychiatrischem Behandlungs- und Pflegebedarf betreuen
- psychiatrische Tageskliniken
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sofern in erheblichem Umfang auch Menschen mit psychiatrischem Behandlungs- und Pflegebedarf betreut werden
Psychiatrische Kliniken und stationäre Einrichtungen können als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen sein, sofern Sie den Gesetzesgrundlagen der Hauptversorgungsbereiche (stationäre Akutpflege/stationäre Langzeitpflege/ambulante Pflege entsprechen. Bei der Tätigkeit auf anderen Gesetzesgrundlagen können Betriebe als reine Lernorte für externe Azubis zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zu strukturellen Themen finden Sie in der Infothek unter „Rahmenbedingungen“.