
Praktische Ausbildung im Versorgungsbereich Pädiatrie
Liebe Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen, liebe Verantwortliche für Pflegeausbildung,
für die Umsetzung des praktischen Teils der Pflegeausbildung im Versorgungsbereich Pädiatrie stehen Ihnen in der Infothek viele Informationen, Literatur und Hinweise zur Verfügung.
Mit einem „Klick“ in der Suchauswahl Praktisch ausbilden > Pädiatrie / Kinder und Jugendliche gelangen Sie zu Materialien, die auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtet sind sowie speziell zu Beiträgen, welche die Ausbildung in der Pflege von Kindern und Jugendlichen ansprechen.
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Dieser Versorgungbereich wurde mit Einführung des Pflegeberufegesetzes zum 01.01.2020 für die Pflegeausbildung erweitert. Lernorte finden sich in der „klassischen Pflege“, wie auch in einigen Betrieben der Sozialwirtschaft.
1) Pädiatrische Versorgung findet sich in den drei Hauptversorgungsbereichen (stationäre Akutpflege/stationäre Langzeitpflege/ambulante Pflege), sofern diese Einrichtungen/Dienste speziell auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ausgelegt sind oder über entsprechende Bereiche/Stationen verfügen, die es ermöglichen, dass Auszubildende in den entsprechenden Einsätzen ausschließlich in der Pflege dieser Altersstufen eingesetzt werden. (PflBADVO § 8 (3))
Dies sind
- pädiatrische Abteilungen in Krankenhäusern
- ambulante Pflegedienste, sofern schwerpunktmäßig auch Kinder pflegerisch versorgt werden
- Einrichtungen für pflegebedürftige Kinder
- Kinder- und Jugendpsychiatrien
- klinische Fachabteilungen und tagesklinische Einrichtungen mit fast ausschließlichem pädiatrischen Patientenanteil oder speziellem pädiatrischem Angebot.
Entscheidet sich der/die Auszubildende für die Spezialisierung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr, muss der Vertiefungseinsatz entsprechend in der pädiatrischen Versorgung sowie in der Kinder-und Jugendpsychiatrie platziert werden, auch,
Oben genannte Betriebe können sowohl als Träger der praktischen Ausbildung auftreten als auch als reiner Lernort für externe Auszubildende.
Darüber hinaus können auch Betriebe der Sozialwirtschaft Lernorte für den pädiatrischen Einsatz in der generalistischen Pflegeausbildung sein, sofern dort pflegerisches, sonder– oder heilpädagogisches Personal vorhanden ist.
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Durchführungsverordnung (PflBADVO § 8 (4)) des Landes Schleswig-Holstein regelt, unter welchen Voraussetzungen dies für welche Einrichtungen möglich ist:
Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, sonderpädagogische Förderzentren für verhaltensauffällige oder lernverzögerte Kinder und Jugendliche, Kinderarztpraxen, Kindertagesstätten und Krippen
Weitere Informationen zu strukturellen Themen finden Sie in der Infothek unter „Rahmenbedingungen“.