Pflegehilfsberufe-Verordnung Schleswig-Holstein
Die Pflegehilfsberufe stellen nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil der Teamzusammensetzung sowohl im Altenpflegeheim als auch in Krankenhäusern und ambulanten Diensten dar. Seit 2021 wurde die Ausbildung an die generalistische Pflegeausbildung angeglichen, um die Möglichkeit der Verkürzung lt. § 12 PflBG sicher zu stellen. In Schleswig-Holstein wird die Krankenpflegehelferausbildung und die Altenpflegehelferausbildung von staatlich anerkannten Pflegeschulen angeboten und auf Grundlage der Pflegehilfsberufeverordnung durchgeführt.
Es gibt Bildungseinrichtungen, die zertifizierte mehrwöchige Kurse in der „Altenpflegehilfe“ anbieten. Leider ist diese Bezeichnung irreführend, denn die Kurse unterscheiden sich in Inhalt und Umfang erheblich von der Ausbildung als Altenpflegehelfer/in.
Bei diesen Kursen handelt es sich NICHT um die einjährige Ausbildung gemäß Landesverordnung über die Berufe der Pflegehilfe (siehe unter ´Gesetze und Verordnungen´ auf dieser Seite) – diese werden ausschließlich an staatlich anerkannten Pflegeschulen durchgeführt.