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Am
13. November 2024
um 14:00 bis 15:30 Uhr
lädt die Koordinierungsstelle ein zur
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Online-Fortbildung Vorbehaltsaufgaben in der generalistischen Pflegeausbildung
„Der Gesetzgeber hat in §4 PflBG vorbehaltsaufgaben für die Fachpflege definiert und geregelt. Dabei steht die pflegerische Tätigkeit selbst nicht unter Vorbehalt, aber die Verantwortung für die Gestaltung und die Evaluation des Pflegeprozesses. Die vorbehaltenen Tätigkeiten sind Chance und Herausforderung für die stationäre langzeitpflege. So wie Ärzt*innen eine Diagnose stellen, stellen pflegekräfte den fachpflegerischen Unterstützungsbedarf fest […].Der Gesetzgeber bezieht den Aufgabenvorbehalt auf den Pflegeprozess als professionsspezifische analytische Arbeitsmethode der Pflege. Sie ist das zentrale „Arbeitswerkzeug“ professioneller Pflege, ohne das Pflege nicht funktionieren kann.“ (J König, K Kämmer (2023). Vorbehaltsaufgaben & Qualifikationsmix. Hannover: Schlütersche)
In der generalistischen Pflegeausbildung finden sich die Vorbehaltsaufgaben in den zu erlernenden zu entwickelnden Kompetenzen nach Anlage 2 PflAPrV wieder und sind wesentlicher Bestandteil der strukturierten und gelenkten Praxisanleitung.
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Referentin: Karla Kämmer (Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Diplom-Organisationsberaterin, Erwachsenenbildnerin, Lösungsorientierter Coach, Master in Mindful Leadership, Gesundheits- und Krankenpflegerin und Altenpflegerin. Sie ist aktiv im nationalen und internationalen Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen)
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Anerkannt in Schleswig-Holstein als Fortbildung für Praxisanleitende in der Pflegeausbildung gemäß §4(3) PflAPrV und Lehrkräfte an Pflegeschulen gemäß §5 (2) PflBADVO SH: 2 Fortbildungspunkte.
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Veranstalter
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Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung SH
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Informationen
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Den Zugangslink erhalten Sie nach Zahlungseingang und spätestens am Vortag der Veranstaltung. Die Koordinierungsstelle rechnet über den Träger Ausbildungsfonds der Pflegeberufe SH GmbH ab.
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Anmeldung
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und spätester Zahlungseingang bis spätestens:
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